Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.05.1984

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   BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80   

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BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80 (https://dejure.org/1981,119)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1981 - 7 C 78.80 (https://dejure.org/1981,119)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - 7 C 78.80 (https://dejure.org/1981,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des Gerichts - Schriftlicher Aktenvermerk - Inhalt der Erklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 6
  • NJW 1981, 1852
  • MDR 1981, 962
  • DVBl 1981, 685
  • DÖV 1981, 582
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.10.1967 - 2 RU 54/64
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    Im Hinblick auf die bestehenden Zweifel über Inhalt und Vorbehaltlosigkeit der telefonischen Verzichtserklärung des Rechtsanwalts B. kann dieser auch nicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben an seiner fernmündlichen Erklärung festgehalten werden, wie es etwa bei einer nach Wortlaut und Tragweite unstreitigen fernmündlichen Erklärung der Fall sein mag (ein vergleichbarer Fall hat ersichtlich dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Oktober 1967 - 2 RU 54/64 - [KOV 1968, 179] zugrunde gelegen).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    § 144 Abs. 4 VwGO findet auf absolute Revisionsgründe im Sinne des § 138 VwGO grundsätzlich keine Anwendung; bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 144 Abs. 4 VwGO ausnahmsweise dann anwendbar, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [26]; 52, 33 [42]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30]; Kopp, a.a.O., § 144 Rdnr. 6; Redeker-von Oertzen, VwGO, a.a.O., § 144 Rdnr. 3 und § 138 Rdnr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    § 144 Abs. 4 VwGO findet auf absolute Revisionsgründe im Sinne des § 138 VwGO grundsätzlich keine Anwendung; bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 144 Abs. 4 VwGO ausnahmsweise dann anwendbar, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [26]; 52, 33 [42]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30]; Kopp, a.a.O., § 144 Rdnr. 6; Redeker-von Oertzen, VwGO, a.a.O., § 144 Rdnr. 3 und § 138 Rdnr. 2).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    § 144 Abs. 4 VwGO findet auf absolute Revisionsgründe im Sinne des § 138 VwGO grundsätzlich keine Anwendung; bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 144 Abs. 4 VwGO ausnahmsweise dann anwendbar, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [26]; 52, 33 [42]; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30]; Kopp, a.a.O., § 144 Rdnr. 6; Redeker-von Oertzen, VwGO, a.a.O., § 144 Rdnr. 3 und § 138 Rdnr. 2).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 76.63

    Ansprüche auf Feststellung von Schäden an einem Betriebsvermögen - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    Die telefonische Erklärung kann eine Quelle für eine Vielzahl von Fehlern sein, die sich aus der Unsicherheit eines Ferngesprächs ergeben (vgl. BVerwGE 17, 166 [167]).
  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    Eine unter Verstoß gegen § 101 Abs. 1 und 2 VwGO ergangene Entscheidung ohne gebotene mündliche Verhandlung verletzt zugleich den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und stellt damit einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO dar (vgl. BVerwGE 22, 271; Kopp, VwGO, a.a.O., § 101 Rdnr. 2).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 101.76

    Mündliche Verhandlung - Fernmündlicher Verzicht - Zusammenlagerung von brennbaren

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 101.76 - die Frage der Wirksamkeit eines fernmündlich erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung erörtert, aber unentschieden gelassen.
  • BVerwG, 22.11.1957 - IV C 161.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
    Der Verzicht auf mündliche Verhandlung muß als einseitige prozeßgestaltende Prozeßhandlung klar, eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden (vgl. BVerwGE 6, 18).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Die Zustimmung zum schriftlichen Verfahren muss als einseitige, prozessgestaltende Erklärung klar, eindeutig und vorbehaltlos erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - NZA 1994, 381, 382; BVerwGE 62, 6, 8 f.; BFH, BFHE 160, 405, 408; 166, 415, 417), unterliegt aber nicht der Schriftform (vgl. BAG aaO; BSG, Urteil vom 27. Oktober 1967 - 2 RU 54/64 - Die Kriegsopferversorgung 1968, 179; a.A. Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl., § 128 Rn. 12; MünchKomm-ZPO/Peters, 2. Aufl., § 128 Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Im vorliegenden Fall erfasst die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs die Berufungsentscheidung in ihrer Gesamtheit und nicht nur eine für die Entscheidung unerhebliche Tatsachenfeststellung (vgl. Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 ).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Ob die Frist als absolute Zeitgrenze zu verstehen ist (vgl. Schneider MDR 1979, 793 f.), bedarf hier keiner Entscheidung, da es für die nur telefonisch eingeholte Zustimmung der Parteien zur Fristüberschreitung - darin liegt ein weiterer Verfahrensfehler (vgl. BVerwG NJW 1981, 1852, 1853 und Zöller/Stephan aaO Rdn. 11) - schon keinen anerkennenswerten Anlaß gab.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.1984 - 7 C 78.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,15018
BVerwG, 24.05.1984 - 7 C 78.80 (https://dejure.org/1984,15018)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 7 C 78.80 (https://dejure.org/1984,15018)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 7 C 78.80 (https://dejure.org/1984,15018)
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